"Ehegattennotvertretung - das reicht doch...?"

© Pixabay

Das fragen sich möglicherweise viele Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Warum sollten wir denn noch anderweitig privat vorsorgen, wenn doch durch das Inkrafttreten des Ehegattenvertretungsrechts ab 01.01.2023 die gegenseitige rechtliche Vertretung von Ehe/-Partner*innen möglich ist?

Diese gegenseitige Vertretungsmöglichkeit wurde tatsächlich erst mit dem 3. großen Betreuungsrechtsänderungsgesetz möglich. Allerdings ist es ein „Notvertretungsrecht“, welches die gegenseitige Vertretung nur in ganz klar definierten Lebensbereichen unter bestimmten Voraussetzungen und zeitlicher Begrenzung vorsieht. Der Gesetzgeber beabsichtigte, damit Eilverfahren zur Einrichtung rechtlicher Betreuungen bei ärztlicher Akutversorgung zu vermeiden.

Wenn dies auch Ihrem Interesse entspricht, dann können Sie mit einer umfassenden vorsorgenden Verfügung, einer Vorsorge-/Vollmacht, für die Situationen und Lebensbereiche, an deren selbständigen Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit Sie aufgrund einer möglichen Erkrankung oder eines Unfalls gehindert werden, vorsorgen. Nutzen Sie die Möglichkeiten, vorab festzulegen, welche Person/en Ihres Vertrauens Ihre Angelegenheiten und Wünsche als rechtliche Vertreter*in für Sie umsetzen soll, wenn Sie selbst daran gehindert sind.

„…es reicht unter Umständen nicht…!

An diesem Abend werden Ihnen die wesentlichen Voraussetzungen, die Vor-und Nachteile des Ehegattenvertretungsrechts bzw. die Vorsorge-/Vollmacht erläutert.


1 Tag, 30.09.2024
Montag, 17:00 - 19:00 Uhr
1 Termin(e)
Mo 30.09.2024 17:00 - 19:00 Uhr Realschule plus, Schulstr. 23, 56305 Puderbach, Klassenraum (Eingang vom Parkplatz Sporthalle)
Leitung
Elisabeth Klein
, Teamleitung Betreuungsverein SKFM Neuwied e.V., Diplom Sozialpädagogin
P105 
 
5,00 € (2.67 UStd.)
min. 2 - max. 15
Außenstelle Puderbach - 02684 - 8581-08


Veranstaltung in Warenkorb legen
anmelden

Belegung: 
Plätze frei
(Plätze frei)