Einbürgerungstest

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Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Diese werden seit dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt. Dabei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. Wer auf dem Prüfungsfragebogen 17 der 33 Fragen richtig angekreuzt hat, hat den Test bestanden. In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, die von der Grundfragestellung der zehn Landesfragen im Gesamtkatalog zwar gleich, aber von Testteilnehmer*innen im jeweiligen Bundesland spezifisch zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt. Der Test kann unabhängig davon abgelegt werden, ob zuvor ein Einbürgerungskurs besucht worden ist, er kann auch wiederholt werden.

Nachdem Sie den Einbürgerungstest abgelegt haben, beträgt die Wartezeit normalerweise mindestens 12 Wochen bis das BAMF ihnen die Prüfungsergebnisse zustellt. Leider kann es aktuell jedoch noch zu deutlich längeren Wartezeiten kommen. Den aktuellen Stand der Auswertungen finden Sie hier.

Hinweis: Die Stornierungsfrist beträgt 5 Wochen.

Teilnehmende richten Ihre Anfrage zum Verbleib von Bescheinigungen und/oder Zertifikaten grundsätzlich schriftlich an die zuständige Außenstelle. Die zuständige Außenstelle ist hier zu finden, indem in die Suchmaske der jeweilige Wohnort eingegeben wird.

Achtung! Die Gebühr ist zwingend per Überweisung zu zahlen!

Anmeldeverfahren
Anmeldungen werden nur per E-Mail angenommen. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

1. Termin aussuchen
 > Grün = Plätze frei
 > Gelb = Noch wenige Plätze frei
 > Rot = Termin ist ausgebucht (keine Anmeldungen mehr möglich)
2. Anmeldebogen herunterladen und digital ausfüllen. Per Hand ausgefüllte Teilnehmerbögen werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
3. Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogen per E-Mail zusenden (info@kvhs-nr.de). Betreff: Anmeldung zum Einbürgerungstest "Kursnummer" (z.B. "G148.01-25-1") am "Datum" (z.B. 11.01.2025)
4. Bitte überweisen Sie sofort die Testgebühr in Höhe von 25 € unter dem Verwendungszweck „Testnummer (z.B. G148.1)“ und mit Angabe Ihres Namens an das Konto: IBAN: DE45574501200000120444

Weitere Informationen und Vorbereitungsmöglichkeiten können Sie auf der Website des BAMF finden

1 Nachmittag, 18.05.2026
Montag, 14:00 - 15:00 Uhr
1 Termin(e)
Mo 18.05.2026 14:00 - 15:00 Uhr Kinzing-Schule, KreisVolkshochschule Neuwied e.V., Geschäftsstelle, 1. OG, Beverwijker Ring 5, 56564 Neuwied, Schulungsraum
Leitung
Lara Plobner
G148.11-26-1 
 
25,00 € (1.33 UStd.) Eine kostenlose Stornierung ist bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. 
min. 1 - max. 15
KreisVolkshochschule Neuwied e.V. - 02631 - 347813

Anmeldeschluss: 20.04.26

Anmeldeschluss: 20.04.2026