Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Diese werden seit dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt. Dabei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. Wer auf dem Prüfungsfragebogen 17 der 33 Fragen richtig angekreuzt hat, hat den Test bestanden. In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, die von der Grundfragestellung der zehn Landesfragen im Gesamtkatalog zwar gleich, aber von Testteilnehmer*innen im jeweiligen Bundesland spezifisch zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt. Der Test kann unabhängig davon abgelegt werden, ob zuvor ein Einbürgerungskurs besucht worden ist, er kann auch wiederholt werden.
Nachdem Sie den Einbürgerungstest abgelegt haben, beträgt die Wartezeit normalerweise mindestens 12 Wochen bis das BAMF ihnen die Prüfungsergebnisse zustellt. Leider kann es aktuell jedoch noch zu
deutlich längeren Wartezeiten kommen. Den aktuellen Stand der Auswertungen finden Sie
hier.
Hinweis: Die Stornierungsfrist beträgt 5 Wochen.
Teilnehmende richten Ihre Anfrage zum Verblein von Bescheinigungen und/oder Zertifikaten grundsätzlich schriftlich an die zuständige Außenstelle. Die zuständige Außenstelle ist
hier zu finden, indem in die Suchmakse der jeweilige Wohnort eingegeben wird.
Achtung! Die Gebühr ist zwingend per Überweisung zu zahlen!
Anmeldeverfahren:
Anmeldungen werden nur per E-Mail angenommen. Schreiben Sie dazu an: info@kvhs-nr.de.
• Betreff: Anmeldung zum Einbürgerungstest "Kursnummer" (z.B. "G148.01-25/1") am "Datum" (z.B. 11.01.2025)
• Inhalt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Geschlecht, vollständige aktuelle Wohnadresse, Telefon- oder Mobilnummer