Diskriminierung kann in vielen Bereichen des Arbeitslebens auftreten – manchmal offensichtlich, manchmal unbewusst. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Menschen vor ungerechtfertigter Benachteiligung schützen und ist damit eine wichtige Grundlage für ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld.
In diesem zweistündigen Vortrag gibt Rechtsanwalt a. D. und Dozent Peter Weiss einen kompakten und verständlichen Überblick über die Entstehung, Bedeutung und wesentlichen Inhalte des AGG.
Dabei werden unter anderem folgende Fragen behandelt:
- Was versteht man unter Diskriminierung und welche Formen der Benachteiligung gibt es?
- Welche Bedeutung hat der Diskriminierungsschutz als Menschen- und Grundrecht?
- Wen schützt das AGG und welche Merkmale sind besonders geschützt?
- Welche Rechte haben Beschäftigte und welche Pflichten ergeben sich für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber?
- Welche Bedeutung hat der Diskriminierungsschutz für den beruflichen Alltag?
Ziel der Veranstaltung ist es, für unterschiedliche Formen von Diskriminierung zu sensibilisieren, grundlegende rechtliche Kenntnisse zu vermitteln und zu einer vertiefenden Beschäftigung mit dem Thema anzuregen. Dabei werden auch die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen von festangestellten Mitarbeitenden und freiberuflichen Kursleitenden berücksichtigt.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende und Kursleitende von Volkshochschulen, auch aus benachbarten Einrichtungen. Sie ist als kompakter Informationsvortrag konzipiert.
Hinweis: Die Veranstaltung dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.