Der Schutz von Kindern vor Gewalt, Grenzverletzungen und Gefährdungen gehört zu den zentralen Aufgaben jeder Kindertageseinrichtung. Grundlage bilden die gesetzlichen Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes. Träger sind verpflichtet, ein Schutzkonzept vorzuhalten und darin verbindliche Aussagen zum Kinderschutz zu treffen. Damit verbunden ist auch die Aufgabe des pädagogischen Teams, die eigene Haltung und das pädagogische Handeln zu reflektieren und gemeinsame Standards zu entwickeln.
Im Mittelpunkt stehen der Schutz von Kindern vor anderen Kindern sowie der Schutz von Kindern in Bezug auf das pädagogische Personal. Die Fortbildung vermittelt Aufbau und zentrale Inhalte eines Schutzkonzeptes und schafft Orientierung für den pädagogischen Alltag. Gemeinsam werden ein Verhaltenskodex, Handlungsabläufe bei Verdachtsfällen und Möglichkeiten der Dokumentation betrachtet. Auch gesetzliche Grundlagen zu Kindeswohlgefährdungen nach § 8a und meldepflichtigen Ereignissen nach § 47 SGB VIII werden thematisiert.
Anhand von Fallbeispielen aus dem Alltag der Teilnehmenden werden konkrete Situationen reflektiert und Handlungsmöglichkeiten entwickelt. Ziel ist es, die Handlungssicherheit der Fachkräfte zu stärken und eine Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens in der Kita zu fördern.