Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder Behinderung können unser Leben verändern. Dann sind wir auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen: Einwilligungen zu Heilbehandlungen, Bankgeschäften oder Behördenangelegenheiten und vieles andere mehr können wir möglicherweise nicht mehr selbst regeln. Wer darf dann Unterschriften für mich leisten oder Entscheidungen treffen?
Hierfür können Sie Vorsorge treffen - Ihr Leben selbst gestalten - mit einer vorsorgenden Verfügung einer Vollmacht oder Betreuungsverfügung.
Die wesentlichen Voraussetzungen und Unterschiede der Vollmacht zum Ehegattenvertretungsrecht werden erläutert.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich um eine Informationsveranstaltung handelt. Es findet keine Rechtsberatung statt.