Deutsch als Zweitsprache mit Prüfung (telc) Mittelstufe
Dieser Deutschkurs richtet sich alle Personen mit Deutschkenntnissen auf A2-Niveau (Obere Grundstufe), die ihre Sprachkenntnisse weiter verbessern wollen.
Am Anfang des Kurses wird in geeigneter Form eine Einstufung des Sprachstandes erfolgen. Während des letzten Kursabschnittes wird eine Übergangsberatung zu möglichen Folgekursen durchgeführt. Das Lehrwerk wird zur Verfügung gestellt.
Der gesamte Kurs ist modular nach Themengebieten (Einkaufen, Wohnen, Arbeit, Werte usw.) aufgebaut, die im Kurs gemeinsam mit den Teilnehmenden festgelegt werden.
Nach Ende des Kurses wird eine verpflichtende kostenfreie Prüfung (telc) stattfinden. Der Termin dafür wird noch festgelegt.
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung den herunterladbaren Anmeldebogenund schicken diesen zusammen mit Ihrem Ausweisdokument (Vor- und Rückseite) und vorhandene Sprachzertifikate oder Ergebnisbögen (Teilnahmebestätigungen) an die info@kvhs-nr.de.
Hinweis: Eine Erläuterung zu den Sprachniveaus nach dem Europäischen Referenzrahmen finden Sie hier. Bitte machen Sie vor der Anmeldung hiereinen unverbindlichen Einstufungstest.
Zugangsvoraussetzungen
Die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ stehen Erwachsenen mit Migrationshintergrund unabhängig von ihrem Herkunftsland oder ihrer Bleibeperspektive offen und richten sich "insbesondere" an diejenigen, die keinen Zugang zum Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben. An einem Landeskurs „Sprachziel: Deutsch“ können aber auch Personen mit einer Teilnahmeberechtigung für einen Integrationskurs des Bundes teilnehmen - jedoch nur in begrenzter Anzahl. Personen ohne Teilnahmeberechtigung an Integrationskursen des Bundes werden immer vorrangig berücksichtigt.
Hier finden Sie auf Seite 30 eine Übersicht, welche Personen eine Zugangsberechtigung zu Integrationskursen besitzen. Zudem dürfen Personen mit einer "guten Bleibeperspektive" an solchen Kursen teilnehmen. Welche Personen das sind, kann man auf der Website des BAMF erfahren. Zusätzlich können auch Ukrainer i.d.R. sofort nach Ankunft in Deutschland an einem Integrationskurs teilnehmen.
Personen, die den Integrationskurs bereits absolviert haben, sind nicht mehr integrationskursberechtigt.