Grundstücksübertragung zu Lebzeiten

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Fluch oder Segen?
Geben mit warmer Hand oder doch lieber noch warten? Wenn Sie schon immer mehr über Vermögensübertragung unter Lebenden, Schenkungen und deren Auswirkungen auf Pflichtteil und Erbschaftsteuer wissen wollten, dann sollten Sie diesen Kurs besuchen.

Von vorweggenommener Erbfolge wird gesprochen, wenn der Erblasser bereits zu Lebzeiten sein Vermögen auf seine späteren Erben mit Rücksicht auf deren Erbenstellung überträgt. Dies hat vor allem durch das Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht massiv an Bedeutung gewonnen. 

Neben einer immer im Fokus stehenden Minimierung der steuerlichen Belastung kann eine vorweggenommene Erbfolge auch dadurch motiviert sein, die Versorgung des Vermögensübergebers zu dessen Lebzeiten oder aber auch einen Ausgleich von möglicherweise divergierenden Geschwisterinteressen durch Bereitstellung von entsprechenden Geldmitteln sicherzustellen. Die Übertragung des Vermögens kann beispielsweise durch Verträge, Ausstattungen, Schenkungen, Güterstandsvereinbarung und gegebenenfalls auch durch Adoption geschehen. 

Weitere Themen sind der Vorbehalt von Nutzungsrechten und Möglichkeiten der Rückübertragungsverpflichtung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich um eine Informationsveranstaltung handelt. Es findet keine Rechtsberatung statt.

1 Abend, 25.03.2025
Dienstag, 18:00 - 20:15 Uhr
1 Termin(e)
Di 25.03.2025 18:00 - 20:15 Uhr Martinus-Gymnasium, Martinusstraße, 53545 Linz am Rhein, Raum N20, OG Nebengebäude
Leitung
Dr. Florian Spitzer
, Notar
L111-25-1  Neu!
 
15,00 € (3 UStd.)
min. 6 - max. 12
Außenstelle Linz - 02644 - 5601-11


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