im Sinne der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz. 20-tägige Fortbildung mit 4 Präsenztagen und 16 Onlineterminen
Diese Basisqualifikation ist für bestimmte Berufsgruppen Voraussetzung für eine Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung*. Pluralität, Heterogenität sowie die zunehmende Zeit, die Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder verbringen, erfordern auch eine Veränderung der Zusammensetzung der Mitarbeiter*innen, um vielfältige Erfahrungen zu ermöglichen.
Multiprofessionelle Teams sind notwendig, weil Kinder für ihre individuelle und ganzheitliche Entwicklung unterschiedliche Kompetenzen brauchen. Der Zugang zu Eltern mit ganz unterschiedlichen Bildungsbiografien und soziokulturellen Hintergründen wird in einem Team mit ebenfalls verschiedenen Bildungsprofilen erleichtert.
Dennoch sind ein pädagogisches Grundverständnis sowie Kenntnisse der Strukturen und Besonderheiten der Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder bei allen Mitarbeiter*innen erforderlich.
Ziele der Qualifizierung:
Zentrale Grundlagen der pädagogischen Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder kennenlernen
Die eigene Rolle und das eigene professionelle Selbstverständnis im Team reflektieren und entwickeln
Grundkenntnisse pädagogischen Handelns erwerben
Für die Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, der Arbeit im Team sowie Kooperationen mit anderen Einrichtungen im Sozialraum sensibilisieren
Grundlagen im Bereich SGB VIII und der landesrechtlichen Regelungen für Tageseinrichtungen vermitteln
Lernkonzept:
Grundlage ist ein handlungsorientiertes Lernverständnis, das an den Erfahrungen und dem Wissensstand der Teilnehmenden ansetzt. Die wesentlichen Lernformen sind Training zur Persönlichkeitsentwicklung, Erfahrungsaustausch in Kleingruppen und Wissensvermittlung im Wechsel von Plenum, Kleingruppen und Einzelarbeit.
Zeitumfang und Organisation: Die Basisqualifizierung umfasst 20 Tage à 8 Unterrichtseinheiten in Blöcken von jeweils 2 Tagen. Die Fortbildung ist als Blended-Learning-Kurs geplant: der ersten und die letzten beiden Tage finden in Präsenz statt, alle anderen finden online über das Konferenztool Zoom statt.
1. Modul: Grundlagen der rheinland-pfälzischen Tageseinrichtungen für Kinder
Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen (insbes. SGB VIII, Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG), Aufsichtspflicht)
Kenntnisse der Strukturen und Aufgaben der Beteiligten (Ministerium, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Trägerorganisationen, Jugendamt, Fachberatung etc.)
Kenntnisse der pädagogischen Grundlagen (Bildungs- und Erziehungsempfehlungen, Qualitätsempfehlungen, pädagogische Konzeption)
2. Modul: Entwicklung eines pädagogischen Selbstverständnisses
Eigene berufliche Motivation sowie Reflexion über die berufliche Identität und die eigene Professionalisierung
Bild vom Kind als Ausgangspunkt für pädagogisches Handeln
Reflexion der eigenen Rolle im pädagogischen Handeln
Biografische Reflexion
Bedeutung der vorbereiteten Umgebung für das pädagogische Handeln
3. Modul: Psychologische und pädagogische Grundlagen
Entwicklungspsychologie der Kindheit: sozial-emotionale, sinnliche, kognitive, sprachkommunikative, motorische Entwicklung
Transitionen (alle Übergänge im Kita-Alltag), besonders Sensibilisierung für Eingewöhnungssituationen und Kenntnisse von Eingewöhnungstheorien und -konzepten
Bildung in Alltagssituationen, Aktivitäten in den verschiedenen Bildungsbereichen als Bestandteil einer ganzheitlichen Bildung, Bedeutung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung, Bedeutung des Spiels
kindliches Lernen
Inklusion, Umgang mit Diversität, Wahrnehmung von Lebenswelten, Arbeit mit Kindern mit herausforderndem Verhalten
Beobachtung und Dokumentation
4. Modul: Kooperationen und Vernetzung
Zusammenarbeit mit Eltern und Sorgeberechtigten
Arbeiten im Team
Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen
*Die pädagogische Basisqualifizierung kann nur von denjenigen durchlaufen werden, die von ihrer Qualifikation bereits von der Fachkräftevereinbarung zugelassen sind. Das heißt, sie gilt für festgelegte Berufsgruppen, die bisher wenig Erfahrung im Bereich der frühkindlichen Bildung haben, als Voraussetzung für die Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung. (Dazu gehören: Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religionspädagogik, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie und vergleichbare Abschlüsse, Absolventinnen und Absolventen pädagogischer Studiengänge an Hochschulen und vergleichbare Abschlüsse, Absolventinnen und Absolventen einschlägiger psychologischer Studiengängen an Hochschulen und vergleichbare Abschlüsse, Lehrkräfte aller Schularten nach erfolgreicher Absolvierung des ersten Staatsexamens, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschulen oder Fachschulen Religionspädagogik, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und vergleichbare Abschlüsse.)
Eine Ausnahme bilden profilergänzende Kräfte, die:
entweder eine Zustimmung des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung vorweisen können, dass sie die Anforderungen als profilergänzende Kraft erfüllen
oder bereits in einer Kindertageseinrichtung angestellt sind, wobei die Person keine Vertretungs- oder Hauswirtschaftskraft sein darf.