Fortbildung für Erzieher*innen und päd. Fachkräfte
Im Rahmen dieser Fortbildung soll der Schutz von Kindern innerhalb der Kindertagesstätte näher beleuchtet und betrachtet werden. Ausgangslage dafür bildet das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), dem sog. Bundeskinderschutzgesetz, welches im Jahr 2011 neue Kinderschutzanforderungen regelt. Dementsprechend sind Träger einer Kita verpflichtet, eine Konzeption für die Kitas in ihrer Trägerschaft vorzuhalten und Aussagen zum Kinderschutz zu treffen. Daraus resultiert, dass auch das pädagogische Personal sich mit dem Thema auseinandersetzt und einen gemeinsamen Verhaltenskodex formuliert. Fokussiert werden zwei Schwerpunkte, nämlich der „Schutz von Kindern vor anderen Kindern“ sowie der „Schutz von Kindern in Bezug auf das pädagogische Personal“. Eine besondere Schwerpunktsetzung erfolgt durch die Erarbeitung eines Verhaltenskodex und die Reflexion von Haltung und pädagogischem Handeln.