Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Diese werden seit dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt. Dabei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. Wer auf dem Prüfungsfragebogen 17 der 33 Fragen richtig angekreuzt hat, hat den Test bestanden. In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, die von der Grundfragestellung der zehn Landesfragen im Gesamtkatalog zwar gleich, aber von Testteilnehmern im jeweiligen Bundesland spezifisch zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt.
Sie können sich per Telefon oder E-Mail anmelden. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten. Der Test kann unabhängig davon abgelegt werden, ob zuvor ein Einbürgerungskurs besucht worden ist und er kann auch wiederholt werden. Wenn Sie auf Ihre Prüfungsergebnisse warten, können Sie hier den Auswertungsstand sehen. Leider kann es aktuell zu einer langen Wartezeit von mehreren Monaten kommen. Rückfragen dazu kann nur das BAMF per Onlineanschreiben beantworten.
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Weitere Informationen und Vorbereitungsmöglichkeiten können Sie auf der Website des BAMF finden. Im Folgenden finden Sie zum Download ein übersichtliches Informationsblatt: