Bildungsfreistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Achten Sie bei unseren Kursen auf den Hinweis zur Bildungsfreistellung mit der dazugehörigen Anerkennungsziffer!

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.

Die KreisVolkshochschule Neuwied e.V. berät Sie gerne:

Tel.: 02631 347813