Bildungsprämie

Seit dem 1. Juli 2017 gelten verbesserte Förderkonditionen. Lesen Sie hier die wesentlichen Änderungen:

Die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf in Rheinland-Pfalz weiterhin nicht mehr als 1.000 Euro kosten (Maßstab ist der Rechnungspreis).

Unverändert gilt als Voraussetzung, dass die Personen mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro verfügen (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro).

Sie können die Bildungsprämie allerdings nun jährlich bekommen und zwar unabhängig vom Alter.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen? - Machen Sie hier den Vorab-Check.

Alle weiteren Informationen zur Bildungsprämie, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert wird, bekommen Sie über die Programmhomepage oder die kostenfreie Service-Hotline 0800 – 2623 000.

Seit dem 1.1.2009 sind wir Ihre Beratungsstelle und stellen gerne für Sie den Gutschein aus. Kontaktieren Sie uns in der Geschäftsstelle:

Tel.: 02631 347813


Kommt die Bildungsprämie für Sie nicht in Frage, informieren Sie sich auch über das Landes-Förderinstrument QualiScheck.