Einbürgerungstest

Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Diese werden seit dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt. Dabei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. Wer auf dem Prüfungsfragebogen 17 der 33 Fragen richtig angekreuzt hat, hat den Test bestanden. In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, die von der Grundfragestellung der zehn Landesfragen im Gesamtkatalog zwar gleich, aber von Testteilnehmer*innen im jeweiligen Bundesland spezifisch zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt. Der Test kann unabhängig davon abgelegt werden, ob zuvor ein Einbürgerungskurs besucht worden ist, er kann auch wiederholt werden.
1 Nachmittag, 27.06.2023 Dienstag, 15:00 - 16:00 Uhr 1 Termin(e)
| |||||||
Leitung | Elke Lenz | ||||||
G152 | |||||||
| |||||||
25,00 € (1.33 UStd.) | |||||||
min. 1 - max. 9 | |||||||
KreisVolkshochschule Neuwied e.V. - 02631 - 347813 | |||||||
Anmeldeschluss: 27.05.23 |
Weitere Veranstaltungen von Elke Lenz
KreisVolkshochschule Neuwied e.V.
Geschäftsstelle (im Gebäude der Kinzing Schule)
Beverwijker Ring 5
56564 Neuwied
Tel.: | +49 2631 347813 |
Lage & Routenplaner